KI im Krankenhaus: Die neue EU-Verordnung stellt Betreiber in die Pflicht
Die EU-KI-Verordnung 2024/1689 bringt erstmals verbindliche Pflichten für eine Vielzahl von Wirtschaftsakteuren beim Einsatz von KI-Systemen mit sich. Der Anwendungsbereich ist in Artikel 2 der Verordnung geregelt und umfasst nicht nur Hersteller, sondern auch Betreiber, Importeure, Händler und weitere Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Damit sind insbesondere auch Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen betroffen, die KI-Systeme einsetzen.
Was bislang vor allem technische Anforderungen betraf, erweitert sich nun zu einem ganzheitlichen Pflichtenkatalog mit ethischen, klinischen und haftungsrechtlichen Dimensionen. Dies erfordert eine neue Risikokultur im klinischen Alltag und ein erweitertes Verständnis von Verantwortung im Umgang mit KI.


