Compliance für kosmetische Produkte & Schönheitsmedizin

Bringen Sie Ihre kosmetischen Produkte und Schönheitsanwendungen zuverlässig in Einklang mit EU-Kosmetikrecht und MDR – von der Einstufung über die Dokumentation bis zur Markteinführung.

Compliance für kosmetische Produkte & Schönheitsmedizin

Bringen Sie Ihre kosmetischen Produkte und Schönheitsanwendungen zuverlässig in Einklang mit EU-Kosmetikrecht und MDR – von der Einstufung über die Dokumentation bis zur Markteinführung.

Sicher in einem komplexen Rechtsrahmen

Kosmetische Produkte und Schönheitsmedizin bewegen sich in einem anspruchsvollen regulatorischen Umfeld: EU-Kosmetik-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Medizinprodukteverordnung (MDR) 2017/745, Anhang XVI, nationale Vorgaben und wettbewerbsrechtliche Anforderungen greifen ineinander. Wir unterstützen Sie dabei, diesen Rahmen klar zu verstehen, Risiken zu minimieren und Ihre Produkte rechtssicher auf den Markt zu bringen.

Die regulatorische Landschaft hat sich durch die MDR grundlegend verändert: Produkte, die früher nicht als Medizinprodukte galten, fallen heute unter strengere Anforderungen. Gleichzeitig stellt die EU-Kosmetikverordnung hohe Ansprüche an Sicherheitsbewertung, Kennzeichnung und Claims-Nachweise. Für Hersteller, Inverkehrbringer und Markeninhaber bedeutet dies: Ohne fundiertes Regulatory-Know-how und strukturierte Dokumentation sind Markteintritt und langfristige Compliance kaum zu erreichen.

Unsere Leistungen für kosmetische Produkte

Wir begleiten Hersteller, Inverkehrbringer und Marken entlang des gesamten Lebenszyklus ihrer Beauty Produkte – von der Idee bis zur Vermarktung in der EU und darüber hinaus. Unsere Expertise umfasst alle kritischen Schritte, die für eine erfolgreiche und rechtskonforme Markteinführung erforderlich sind.

Einstufung und Abgrenzung

Die korrekte rechtliche Einordnung Ihres Produkts ist der erste entscheidende Schritt. Wir klären, ob es sich um ein kosmetisches Mittel, ein Medizinprodukt, ein Arzneimittel oder ein Grenzprodukt handelt. Die Abgrenzung erfolgt anhand der objektiven Zweckbestimmung und berücksichtigt Zusammensetzung, Eigenschaften und Anwendungsmodalitäten. Dabei prüfen wir auch die Abgrenzung zu Lebensmitteln, insbesondere bei Produkten für den Mundraum. Eine falsche Einstufung kann weitreichende Konsequenzen haben – von fehlender Marktzulassung über wettbewerbsrechtliche Abmahnungen bis zu behördlichen Sanktionen. Wir stellen sicher, dass Ihr Produkt von Anfang an auf dem richtigen regulatorischen Fundament steht.

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Sicherheitsbewertung & Produktinformationsdatei (PIF)

Das Herzstück jeder Kosmetik-Compliance ist der Cosmetic Product Safety Report (CPSR) als Teil der Produktinformationsdatei. Wir erstellen für Sie vollständige CPSRs nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, die sowohl Teil A (Sicherheitsinformationen zu Zusammensetzung, physikalisch-chemischen Eigenschaften, Stabilität, mikrobiologischer Qualität, Verunreinigungen und Exposition) als auch Teil B (Schlussfolgerungen der Sicherheitsbewertung mit Warnhinweisen und wissenschaftlicher Begründung) umfassen.

Unsere qualifizierten Sicherheitsbewerter führen toxikologische Bewertungen aller Inhaltsstoffe durch, bewerten die systemische Expositionsdosis (SED) und prüfen toxikologische Endpunkte wie Hautsensibilisierung und Hautreizung. Wir berücksichtigen dabei besonders vulnerable Gruppen wie Kinder unter drei Jahren und Produkte für den Intimgebrauch. Über die reine Erstellung hinaus übernehmen wir auch Reviews bestehender CPSRs und PIFs, identifizieren Lücken und aktualisieren Dokumentationen bei Formulierungs- oder Verpackungsänderungen. Dabei achten wir auf häufige Fehlerquellen wie unvollständige Rohstoffdokumentationen, übersehene Verunreinigungen oder unzureichende Verpackungsbewertungen.

Kennzeichnung
& Claims

Die Kennzeichnung kosmetischer Produkte unterliegt präzisen Anforderungen nach Artikel 19 und 20 der EU-Kosmetik-Verordnung. Wir prüfen Ihre Etiketten auf vollständige Einhaltung aller Pflichtangaben: Name und Adresse der verantwortlichen Person, Herkunftsland, Nenninhalt in metrischen Maßen, Mindesthaltbarkeitsdatum oder PAO-Symbol, Chargen- oder Losnummer, INCI-Deklaration in korrekter Reihenfolge sowie alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen und Warnhinweise. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir der korrekten Deklaration von Duftstoffallergenen und anderen kennzeichnungspflichtigen Substanzen.

Bei Wirkaussagen und Claims gehen wir über die reine Compliance hinaus: Wir bewerten, ob Ihre Produktaussagen fachlich korrekt, nicht irreführend und anhand geeigneter Nachweise belegbar sind. Dabei navigieren wir zwischen erlaubten pflegenden Aussagen und unzulässigen krankheitsbezogenen Behauptungen. Wir stellen sicher, dass Ihre Marketingbotschaften die gewünschte Wirkung entfalten können, ohne regulatorische Grenzen zu überschreiten oder wettbewerbsrechtliche Risiken einzugehen.

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Registrierung
& Behördenkommunikation

Vor dem Inverkehrbringen ist die Meldung im Cosmetic Products Notification Portal (CPNP) verpflichtend. Wir übernehmen für Sie die vollständige Registrierung im CPNP sowie bei Bedarf die entsprechende Meldung im britischen SCPN-Portal. Dabei koordinieren wir alle erforderlichen Unterlagen, bereiten die notwendigen Produktinformationen auf und stellen sicher, dass alle Fristen eingehalten werden.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Kommunikation mit zuständigen Behörden wie dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder den Landesbehörden. Bei behördlichen Anfragen, Marktüberwachungsmaßnahmen oder Abgrenzungsfragen stehen wir Ihnen mit Fachwissen zur Seite und bereiten alle notwendigen Stellungnahmen und Nachweise vor. Unsere Erfahrung zeigt: Professionelle Behördenkommunikation kann entscheidend sein, um Beanstandungen zu vermeiden oder konstruktiv zu lösen.

Vertrags- &
Vertriebsrahmen

Die rechtliche Absicherung Ihrer Lieferkette und Vertriebsstruktur ist ebenso wichtig wie die produktbezogene Compliance. Wir beraten Sie zu Lohnherstellungsverträgen, in denen Verantwortlichkeiten, Qualitätsstandards und Dokumentationspflichten klar geregelt werden müssen. Dabei klären wir die Verantwortungsketten zwischen Hersteller, Inverkehrbringer und verantwortlicher Person und helfen Ihnen, Haftungsfragen präventiv zu adressieren.

Im Vertrieb und bei der Bewerbung Ihrer Produkte beachten wir wettbewerbsrechtliche Aspekte: Von der Einhaltung des Heilmittelwerbegesetzes über die korrekte Darstellung von Produkteigenschaften bis zur Vermeidung irreführender Werbung. Wir prüfen Ihre Marketingmaterialien, Online-Präsenzen und Produktbeschreibungen auf rechtliche Risiken und entwickeln Strategien für eine wirksame, aber compliant gestaltete Kommunikation.

Gemeinsam entwickeln wir die passende Compliance-Strategie für Ihr Produkt

Sie planen die Einführung eines kosmetischen Produkts und möchten sichergehen, dass alle regulatorischen Anforderungen von Anfang an erfüllt sind? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Unsere Leistungen für Schönheitsmedizin
& Anhang-XVI-Produkte

Für kosmetische Produkte und Schönheitsmittel, die unter die MDR fallen, bündeln wir regulatorische Expertise mit einem tiefen Verständnis für die spezifischen Anforderungen von Anhang-XVI-Produkten. Seit Inkrafttreten der MDR am 26. Mai 2021 unterliegen bestimmte Produkte ohne medizinische Zweckbestimmung denselben strengen Anforderungen wie klassische Medizinprodukte – eine Herausforderung, der sich viele Hersteller erst jetzt in vollem Umfang stellen müssen.

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Geltungsbereich & Risikoklassifizierung

Anhang XVI der MDR definiert sechs Produktgruppen, die trotz fehlender medizinischer Zweckbestimmung unter die Verordnung fallen: Kontaktlinsen ohne Sehkorrektur (einschließlich farbiger Linsen), kosmetische Implantate zur anatomischen Modifikation, Dermalfiller und Substanzen zum Einspritzen oder Einbringen in die Haut zur Volumengebung oder Konturierung, Geräte zur Fettabsaugung, Lipolyse und Lipoplastik, Laser- und IPL-Geräte zur Hautbehandlung, sowie Geräte zur Hautabtragung durch physikalische Verfahren.

Wir bewerten, ob Ihr Produkt in den MDR-Geltungsbereich fällt, und führen die Risikoklassifizierung nach Anhang VIII durch. Dabei berücksichtigen wir auch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/2347, die Klarstellungen zur Klassifizierung bestimmter aktiver Anhang-XVI-Produkte enthält. Die korrekte Klassifizierung ist entscheidend, da sie das erforderliche Konformitätsbewertungsverfahren und die Einbindung Benannter Stellen bestimmt. Wir stellen sicher, dass Sie von Anfang an den richtigen regulatorischen Weg einschlagen.

CE-Kennzeichnung
& Benannte Stelle

Für Anhang-XVI-Produkte ist die CE-Kennzeichnung zwingend erforderlich. Wir bereiten Ihr Unternehmen auf das Konformitätsbewertungsverfahren vor und begleiten Sie bei der Zusammenarbeit mit Benannten Stellen. Dabei koordinieren wir die Einreichung aller erforderlichen Unterlagen, bereiten Audits vor und unterstützen Sie bei der Beantwortung von Fragen der Benannten Stelle.

Die Erlangung und Aufrechterhaltung der CE-Kennzeichnung erfordert nicht nur initial vollständige Dokumentation, sondern kontinuierliche Compliance-Prozesse. Wir helfen Ihnen, diese Prozesse zu etablieren: vom Management von Produktänderungen über die Aktualisierung der technischen Dokumentation bis zur Vorbereitung auf Überwachungsaudits. Unsere Expertise basiert auf praktischer Erfahrung mit verschiedenen Benannten Stellen und ihren spezifischen Anforderungen.

Qualitätsmanagement
& Risikomanagement

Ein nach EN ISO 13485 zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem ist Grundvoraussetzung für MDR-Compliance. Wir unterstützen Sie beim Aufbau eines neuen QMS oder bei der Weiterentwicklung bestehender Systeme, um die spezifischen Anforderungen der MDR zu erfüllen. Dabei implementieren wir strukturierte Risikomanagement-Prozesse nach ISO 14971, die für die Sicherheit von Anhang-XVI-Produkten zentral sind.

Darüber hinaus identifizieren wir relevante gemeinsame Spezifikationen (Common Specifications), wie sie in der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2346 für alle Anhang-XVI-Produktgruppen festgelegt sind. Diese definieren produktspezifische Anforderungen an Risikomanagement, Sicherheitsinformationen, Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung. Wir stellen sicher, dass Ihre Systeme und Prozesse diesen Spezifikationen entsprechen und bereiten Sie optimal auf externe Audits vor.

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Technische Dokumentation
& klinische Bewertung

Die technische Dokumentation für Anhang-XVI-Produkte muss alle Anforderungen der MDR erfüllen. Wir erstellen und pflegen für Sie vollständige Technical Files, die Produktbeschreibung, Design und Herstellungsinformationen, Labels und Instructions for Use, Risikoanalyse und -bewertung sowie die klinische Bewertung umfassen. Besonderheit bei Anhang-XVI-Produkten: Nach Artikel 61(9) MDR muss statt eines klinischen Nutzens lediglich die Sicherheit und Leistung belegt werden.

Wir entwickeln für Sie eine klinische Bewertungsstrategie, die diese Anforderungen erfüllt, ohne unnötige klinische Prüfungen durchzuführen. Dabei nutzen wir Literaturdaten, äquivalenzbasierte Nachweise oder andere geeignete Methoden. Gleichzeitig planen wir die Überwachung nach dem Inverkehrbringen (Post-Market Surveillance) und bereiten die notwendigen Periodic Safety Update Reports (PSUR) vor. Die lückenlose Dokumentation und regelmäßige Aktualisierung dieser Unterlagen ist entscheidend für die Aufrechterhaltung der CE-Kennzeichnung.

Post-Market-Surveillance
& Vigilanz

Nach der Markteinführung beginnt die kontinuierliche Überwachungsphase. Wir konzipieren und implementieren für Sie umfassende PMS-Strategien, die systematische Datensammlung zu Produktsicherheit und -leistung ermöglichen. Dazu gehören Reklamationsmanagement-Prozesse, die Erfassung und Bewertung unerwünschter Ereignisse sowie strukturierte Vigilanzprozesse für die Meldung schwerwiegender Vorkommnisse an die zuständigen Behörden.

Wir etablieren für Sie Systeme zur Trendanalyse, bereiten PSUR-Berichte vor und unterstützen Sie bei der Registrierung in EUDAMED, der europäischen Datenbank für Medizinprodukte. Durch proaktive Post-Market-Surveillance dokumentieren Sie nicht nur die fortlaufende Sicherheit Ihrer Produkte, sondern gewinnen wertvolle Erkenntnisse zur Produktoptimierung und zur Vermeidung von Sicherheitsrisiken.

Sie planen die Einführung eines neuen kosmetischen Produktes oder einer Schönheitsanwendung?

Sie entwickeln oder vertreiben ein Produkt, das unter Anhang XVI der MDR fällt, und benötigen Unterstützung bei Klassifizierung, CE-Kennzeichnung oder technischer Dokumentation? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Gemeinsam entwickeln wir die passende Strategie für Ihren Weg zur MDR-Konformität.

Ihr Mehrwert

Mit uns gewinnen Sie einen Partner, der regulatorische Anforderungen in klare, umsetzbare Schritte übersetzt und Ihre internen Ressourcen gezielt entlastet. Statt sich in der Komplexität von EU-Kosmetikrecht und MDR zu verlieren, erhalten Sie strukturierte Unterstützung, die Ihnen Sicherheit gibt und Ihre Markteinführung beschleunigt.

Häufig gestellte Fragen zu
kosmetischen Produkten und Schönheitsmedizin

Kosmetik-Compliance und Schönheitsmedizin werfen viele Fragen auf. Wir haben die häufigsten für Sie beantwortet – von der richtigen Produkteinstufung über den CPSR bis hin zu den Anforderungen der MDR für Anhang-XVI-Produkte. Ihre Frage ist nicht dabei? Sprechen Sie uns gerne an.

Kosmetische Produkte fallen unter die MDR, wenn sie in eine der sechs Anhang-XVI-Produktgruppen gehören: Kontaktlinsen ohne Sehkorrektur, kosmetische Implantate, Dermalfiller, Fettabsaugungs- oder Lipolyse-Geräte, Laser- und IPL-Geräte zur Hautbehandlung sowie Hautabtragungs-Geräte. Diese Produkte haben keine medizinische Zweckbestimmung, unterliegen aber aufgrund ihrer Risikoprofile denselben regulatorischen Anforderungen wie Medizinprodukte.

Die Produktinformationsdatei (PIF) umfasst alle wesentlichen Informationen über ein kosmetisches Produkt: Produktbeschreibung, Zusammensetzung, Herstellungsmethoden, Wirkungsnachweise und Stabilitätsdaten. Der Cosmetic Product Safety Report (CPSR) ist ein zentraler Bestandteil der PIF – die toxikologische Sicherheitsbewertung, erstellt von einem qualifizierten Sicherheitsbewerter. Beide Dokumente müssen für Behörden jederzeit zugänglich sein.

Für ein Standardprodukt mit vollständigen Unterlagen dauert die CPSR-Erstellung 2-4 Wochen. Bei komplexeren Formulierungen, fehlenden Dokumenten oder zusätzlichen Tests kann der Prozess 6-8 Wochen oder länger dauern. Entscheidend ist die frühzeitige Bereitstellung aller Informationen: vollständige Rezeptur mit INCI-Namen und Konzentrationen, Rohstoffspezifikationen, Sicherheitsdatenblätter, Verpackungsinformationen sowie Anwendungshinweise.

Nein, Anhang-XVI-Produkte benötigen keine klinische Studie zur Heilaussage, da sie per Definition keine treffen dürfen. Sie benötigen jedoch eine klinische Bewertung nach Artikel 61(9) MDR, die Sicherheit und Leistung belegt. Dies erfolgt häufig durch Literaturdaten, Äquivalenznachweise oder wissenschaftliche Methoden. Für Hochrisiko- oder implantierbare Produkte können klinische Untersuchungen notwendig werden.

Die Abgrenzung erfolgt primär durch die Zweckbestimmung: Kosmetische Mittel dienen Reinigung, Pflege, Schutz oder Veränderung des Aussehens ohne krankheitsbezogenen Hauptzweck. Medizinprodukte haben eine medizinische Zweckbestimmung wie Diagnose, Behandlung oder Linderung von Krankheiten. Zusätzlich unterscheiden sie sich in der Wirkungsweise: Bei Medizinprodukten darf die pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung nur untergeordnet sein.

Verstöße können zu hohen Geldstrafen, sofortigen Produktrücknahmen und Meldungen an das Schnellwarnsystem RAPEX führen. Nach RAPEX-Meldungen erfolgt typischerweise eine systematische Überprüfung aller Produkte. Bei MDR-Verstößen drohen Verkaufsverbote bis strafrechtliche Konsequenzen. Zusätzlich sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen möglich. Die Kosten für nachträgliche Korrekturen und Marktrücknahmen übersteigen proaktive Compliance-Investitionen um ein Vielfaches.

Das hängt vom Variationsumfang ab. Für reine Farb- oder Duftvarianten kann ein vereinfachter Ansatz gewählt werden: Jede Variation erhält eine eigene PIF mit CPSR, aber die Bewertung wird vereinfacht, wenn die Grundrezeptur identisch bleibt. Voraussetzung: Alle Variationen sind klar definiert, maximale Mengen festgelegt und die Einhaltung nachverfolgbar. Bei substanziellen Änderungen ist ein separater vollständiger CPSR erforderlich.

BAYOOCARE - Alfred Koch - CEO & PRRC

Alfred Koch

CEO | PRRC

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