Kosmetikverordnung 2026/909: Was sich ab dem 1. Januar 2027 für Ihre Rezepturen ändert
Haben Sie Ihre Rezepturen schon gegen die neuen Grenzwerte geprüft? Mit der Verordnung (EU) 2026/909 hat die Europäische Kommission die EU-Kosmetikverordnung für zwölf Stoffe geändert, und ab dem 1. Januar 2027 dürfen nur noch Produkte in Verkehr gebracht werden, die die neuen Anforderungen erfüllen. Dieser Beitrag zeigt, welche Stoffe betroffen sind, welche Fristen gelten und welche Schritte sich für Hersteller und Inverkehrbringer jetzt anbieten.





