Gesundheitsdaten und DSGVO im Kollegen-Chat: Wenn die Diagnose zur „Info für alle“ wird

Eine WhatsApp-Gruppe für die Dienstplanung, ein genervter Kommentar zur Vertretung und mittendrin die Diagnose eines kranken Kollegen: Das Arbeitsgericht Siegburg sieht darin einen Verstoß gegen die DSGVO, der Unterlassung und Schadensersatz begründet. Die Beklagte muss 1.000 Euro persönlich zahlen, denn eine Chatgruppe wird nicht dadurch privat, dass sie privat gegründet wurde.

Gesundheitsdaten und DSGVO im Kollegen-Chat: Wenn die Diagnose zur „Info für alle“ wird2026-08-24T10:18:15+02:00

Produkthaftung für Medizinprodukte: Das neue Gesetz im Überblick

Das neue Produkthaftungsgesetz verschärft die Produkthaftung für Software in Medizinprodukten. Je stärker digitale Systeme nach dem Inverkehrbringen weiterlernen oder Updates erhalten, desto wichtiger wird die Frage: Entwicklungsrisiko oder Herstellerkontrolle? Genau diese Abgrenzung entscheidet künftig über die Medizinproduktehaftung.

Produkthaftung für Medizinprodukte: Das neue Gesetz im Überblick2026-08-24T10:35:00+02:00

Klinische Bewertung in der Praxis – mehr als nur ein Clinical Evaluation Report

Kaum eine regulatorische Anforderung der MDR wird so oft unterschätzt wie die klinische Bewertung. Sie gehört zu den zentralen Pflichten für nahezu alle Medizinprodukte und wird in der Praxis dennoch häufig auf die Erstellung eines einzigen Dokuments reduziert: den Clinical Evaluation Report (CER). Wer die klinische Bewertung jedoch als reine Dokumentationsaufgabe behandelt, läuft Gefahr, den eigentlichen Anspruch der Verordnung zu verfehlen. Tatsächlich handelt es sich um einen kontinuierlichen Prozess, der den gesamten Produktlebenszyklus begleitet. Er ist eng mit dem Risikomanagement, der Post-Market-Surveillance (PMS), der klinischen Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen (PMCF) sowie der technischen Dokumentation verzahnt. Der CER ist dabei nur die sichtbare Spitze – die schriftliche Momentaufnahme eines Prozesses, der ununterbrochen weiterläuft.

Klinische Bewertung in der Praxis – mehr als nur ein Clinical Evaluation Report2026-08-21T08:51:22+02:00

Das Ende von Art. 82 MDR? Warum KI und Software jetzt in den Fokus rücken

Die geplante Streichung von Art. 82 MDR könnte weitreichende Folgen für Software und KI in Arzneimittelstudien haben. Je stärker digitale Systeme klinische Endpunkte bewerten oder Evidenz generieren, desto wichtiger wird die Frage: Prüfhilfsmittel oder Prüfprodukt? Genau diese Abgrenzung könnte künftig zur zentralen regulatorischen Herausforderung werden.

Das Ende von Art. 82 MDR? Warum KI und Software jetzt in den Fokus rücken2026-08-21T08:53:08+02:00

MDR und Medizinprodukte mit indirektem klinischem Nutzen: Warum es eine differenziertere Evidenzbewertung braucht

Die Frage, wie sich der klinische Nutzen eines Medizinprodukts belegen lässt, klingt zunächst nach einer rein methodischen Angelegenheit. Tatsächlich entscheidet sie darüber, welche Produkte in Europa verfügbar bleiben, wie lange Zulassungsverfahren dauern und wie viel Aufwand Hersteller in die klinische Bewertung investieren müssen. Im Zuge der laufenden MDR-Revision gewinnt diese Diskussion deutlich an Schärfe, denn nicht jedes Produkt lässt sich mit denselben Maßstäben sinnvoll bewerten. Besonders herausfordernd ist die Bewertung von Produkten, deren Beitrag zum Behandlungserfolg sich nicht unmittelbar in patientenbezogenen klinischen Endpunkten abbilden lässt. Dazu zählen chirurgische Instrumente, Endoskope, Katheter, OP-Tische und zahlreiche weitere Produkte, die diagnostische oder therapeutische Verfahren überhaupt erst ermöglichen oder unterstützen. Für sie braucht es ein Evidenzverständnis, das ihrem tatsächlichen Funktionsprinzip gerecht wird.

MDR und Medizinprodukte mit indirektem klinischem Nutzen: Warum es eine differenziertere Evidenzbewertung braucht2026-08-21T08:54:36+02:00

Künstliche Intelligenz und Cybersecurity im Lichte der MDR

Der europäische Rechtsrahmen, darunter die Medizinprodukteverordnung („MDR“) und die bald in Kraft tretende KI-Verordnung („KI-VO“), stellt strenge Anforderungen an die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit von KI-basierten Medizinprodukten. Das Verhältnis zwischen der Medizinprodukteverordnung und der KI-VO ist durch ergänzende Zertifizierungsanforderungen gekennzeichnet: Während die MDR die Sicherheit und Leistungsfähigkeit physischer Medizinprodukte regelt, adressiert die KI-VO spezifische Risiken und die Datenintegrität von KI-Systemen. Produkte, die unter beide Regelwerke fallen, müssen die Anforderungen beider Verordnungen erfüllen, um zertifiziert zu werden, was eine doppelte Sicherheitsgarantie sowohl für die physische als auch für die softwarebezogene Sicherheit bietet.

Künstliche Intelligenz und Cybersecurity im Lichte der MDR2026-04-10T14:26:15+02:00
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